Reduzierung von Abwassergebühren
Zusammenfassung des Vortrages des Ingenieurbüros Energie Consult, Ostbevern, anlässlich der FKT-Tagung am 30.4.2002
Die Berechnung der Abwassergebühren erfolgt gewöhnlich nach der dem Gebäude zugeführten Wassermenge, die am Wasserzähler in der Trinkwasserzuleitung gemessen wird.
Nun ist jedoch die Menge der in den Schmutzwasserkanal eingeleiteten Wassermenge geringer als die zugeführte Menge an Trinkwasser. Ein Teil des Wassers verdampft oder verdunstet in technischen Prozessen oder bei sonstigen Nutzungen.
Insbesondere in einem Krankenhaus erreichen diese Verluste einen nicht unerheblichen Betrag. Es liegt daher nahe, dass der Betreiber diese Wasserverluste bei der jährlichen Gebührenrechnung in Abzug bringt.
Nachfolgend wollen wir erläutern, wie und warum eine Reduzierung der Abwassergebühren vorgenommen werden kann.
Rechtliche Grundlagen
Die Erhebung von Abwassergebühren basiert auf den kommunalen Abwassergebühren-Satzungen, die von jeder Stadt oder Gemeinde herausgegeben werden. In diesen Satzungen werden die Basiswerte beschrieben, nach denen die Bemessung der Abwassergebühren erfolgt.Obwohl jede Kommune jeweils eine eigene Satzung herausbringt und diese sich daher in den Formulierungen unterscheiden, sind jedoch die Bemessungsgrundlagen in allen Satzungen gleich. Der für uns entscheidende Passus in den Satzungen lautet sinngemäß:
„Wassermengen, die nachweislich nicht in das Abwassernetz eingeleitet werden, können auf Antrag abgesetzt werden. Der Nachweis ist durch geeignete Zähleinrichtungen oder andere prüfbare Verfahren zu erbringen.“
Dieser Passus gibt also jeden Betreiber die rechtliche Grundlage, einen Antrag an die Kommune zur Absetzung der Wassermengen zu stellen, die nicht in das Abwassernetz eingeleitet werden.
Um die Erfolgsaussicht und eine optimale Gebührenerstattung zu gewährleisten, ist der Antrag auf Grundlage einer qualifizierten Berechnung der Wasserverluste zu erstellen.
Wasserverluste im Krankenhaus
In der folgenden Darstellung sind die üblichen Wasserverluste in einem Krankenhaus dargestellt.
Die in diesem Bild genannten Prozentzahlen stellen den jeweiligen Verlust in Relation zur gesamten Wassermenge dar. Im Durchschnitt liegt der Anteil der eingesparten Gebühren –abhängig von der technischen Ausstattung des Gebäudes - bei 5 bis 10 % der Gesamtwassermenge.
Sofern möglich, sind die Wasserverluste durch Zähleinrichtungen nachzuweisen. Dies ist bei folgenden Anlagen möglich:
- Dampfkessel
- Kühlwasserkreisläufe
- Außenanlagen
- In der Wäscherei
- Im Schwimmbad durch Verdunstung und Verschleppung durch Benutzer
- Bei der Bodenreinigung durch Verdunstung des Wischwasserfilmes
- Beim Duschen
- In der Küche durch Verdunstung beim Kochen und in der Geschirrspülmaschine
- In der Wäscherei durch die Restfeuchte der Wäsche
Unbedingt zu beachten sind bei Erstellung eines Antrages zugeführte Wassermengen, die nicht aus der kommunalen Wasserversorgung erfolgen und evtl. auch nicht gezählt werden. Dies sind z.B. Eigenwasserversorgungsanlagen wie Brunnen, Regenwassernutzung oder auch der Bezug von Solewasser für Schwimmbäder. Diese Wassermengen werden nicht als Frischwasserbezug berechnet, müssen aber - abhängig von der Nutzung – der Abwassermenge zugerechnet werden.
Erstellung eines Antrages zur Senkung der Abwassergebühren
Energie Consult erstellt als Dienstleistung die komplette Antragstellung von der Erstellung einer qualifizierten Berechnung bis zur Verhandlung mit der kommunalen Behörde.Grundlage ist eine örtliche Bestandsaufnahme zur Abklärung der Parameter. Es werden anhand eines Fragebogens die notwendigen Daten zusammengestellt, die zur Berechnung benötigt werden. Weiterhin erfolgt eine sorgfältige Analyse der jeweiligen Gegebenheiten und eine umfassende Beratung möglicher Alternativen und Lösungen.
Zielsetzung ist eine dauerhafte Einsparung der Gebühren. In der Regel muss ein Betreiber nach Anerkennung der Berechnung durch die Kommune lediglich zu Beginn eines Jahres den Wasserverbrauch der messbaren Verluste der Kommune mitteilen; für die nur durch Berechnung nachweisbaren Verluste wird ein fester Prozentsatz vereinbart.
Die Honorierung von Energie Consult erfolgt ausschließlich erfolgsabhängig. Das Honorar beträgt einmalig der Höhe einer Jahreseinsparung. Wird keine Reduzierung der Gebühren erreicht, so wird auch kein Honorar fällig. Somit hat der Betreiber keinerlei Risiko, er kann nur gewinnen, aber nichts verlieren.
Wenn Sie als Betreiber heute noch nicht von der Möglichkeit der Reduzierung der Abwassergebühren Gebrauch machen, sollten Sie dies schnellstens nachholen, da Sie sonst bares Geld verschenken.

