Ziele und Erwartungen zu bestimmen sowie die Kriterien, an denen Energieeffizienzmaßnahmen gemessen werden sollen.
2. Auftakt-Besprechung
Hier sind insbesondere die zu liefernden Daten, Anforderungen an Messungen und Vorgehensweisen für die Installation von Messausrüstungen zu erläutern. Ferner sollte die konkrete Abstimmung über die praktische Durchführung der Energieberatung geklärt werden. Dazu gehört, dass das Unternehmen eine für die Begleitung der Energieberatung verantwortliche Person benennt.
3. Datenerfassung
Der Energieberater muss Informationen und Daten erfassen wie beispielsweise über die Energie verbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen sowie die quantifizierbaren Parameter, die den Energieverbrauch beeinflussen. Vorherige Untersuchungen im Unternehmen in Bezug auf Energie und Energieeffizienz sowie Energietarife, aber auch Konstruktions-, Betriebs- und Wartungsdokumente und relevante Wirtschaftsdaten berücksichtigen wir.
4. Außeneinsatz
Der Energieberater muss das zu prüfende Objekt begehen, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche und Prozesse zu ermitteln, bei denen zusätzliche Daten benötigt werden. Arbeitsabläufe sowie das Nutzerverhalten und ihr Einfluss auf den Energieverbrauch und die Effizienz sind zu untersuchen. Auf dieser Basis werden erste Verbesserungsvorschläge entwickelt. Es sollte sichergestellt werden, dass Messungen (sofern notwendig) unter realen Bedingungen stattfinden und verlässlich sind.
5. Analyse
In dieser Phase stellt der Energieberater die bestehende Situation der energiebezogenen Leistung fest. Hierbei sollte eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf der Verbrauchs- und Versorgungsseite stattfinden. Auf dieser Grundlage bestimmt er Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz. Diese Verbesserungsmöglichkeiten müssen nach festgelegten Kriterien bewertet werden, wie beispielsweise nach den erforderlichen Investitionen oder der Rentabilität der Investition. Die Zuverlässigkeit der Daten, die angewandten Berechnungsmethoden sowie die getroffenen Annahmen sind aufzuzeigen.
6. Bericht
Der Bericht des Energieberaters muss transparent, schlüssig und nachvollziehbar sein. Er enthält eine Zusammenfassung, allgemeine Informationen zum Hintergrund, die Dokumentation der Energieberatung und eine Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz mit:
7. Abschlussbesprechung
In der abschließenden Besprechung präsentiert der Energieberater seine Ergebnisse, erklärt diese bei Bedarf und übergibt den Bericht.
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